Gesundheitskosten-Initiativen büssen ein – weiterhin Mehrheit für Stromgesetz

Rund zwei Wochen vor den Abstimmungen vom 9. Juni 2024 beträgt die Zustimmung zur Prämien-Entlastungs-Initiative 50 Prozent, während die Kostenbremse-Initiative noch auf 45 Prozent Ja kommt. Das Stromgesetz (Mantelerlass) befürworten 64 Prozent.

Zürich, 29. Mai 2024 – 20 Minuten und Tamedia haben auf ihren Newsportalen die zweite Welle der titelübergreifenden Umfrage im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmungen vom 9. Juni 2024 durchgeführt. 11’408 Personen aus der ganzen Schweiz haben am 22. und 23. Mai online an der Umfrage teilgenommen. Der Fehlerbereich liegt bei 1,6 Prozentpunkten.

Weniger Zustimmung für die Prämien-Entlastungs-Initiative

Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP erhält 50 Prozent Ja bei 48 Prozent Nein. In der ersten Umfragewelle lag der Ja-Anteil noch bei 60 Prozent. Die Initiative wird einzig von den Anhängerschaften der Grünen und der SP unterstützt. Sympathisantinnen und Sympathisanten aller anderen Parteien sprechen sich gegen die Vorlage aus. Unterschiede in der Stimmabsicht zeigen sich beim Ausbildungsgrad, den Sprachregionen und insbesondere beim Einkommen. Je tiefer das Ausbildungsniveau, desto grösser ist die Unterstützung. Ein ähnliches Bild zeigt sich in der Auswertung nach Einkommen: je höher das Einkommen, desto tiefer die Zustimmung – dieses Zustimmungsmuster ist identisch mit jenem aus der ersten Befragungswelle, jedoch auf tieferem Niveau. Zudem ist die Zustimmung in der Deutschschweiz tiefer als in der Westschweiz und dem Tessin.

Für die Befürwortenden überzeugen zwei Argumente: Zum einen verhindere die Initiative, dass einkommensschwache Personen eine hohe Franchise wählen müssen und dann aus Angst vor hohen Kosten auf Arztbesuche verzichten. Zum anderen entlaste die Initiative den unteren Mittelstand. Für die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage überzeugt vor allem ein Argument: Die Ursachen für die steigenden Gesundheitskosten würden mit der Initiative nicht bekämpft.

Kostenbremse-Initiative büsst Ja-Mehrheit ein

Gemäss der zweiten Umfragewelle sprechen sich 45 Prozent der Stimmbevölkerung für die Kostenbremse-Initiative der Mitte aus, während 51 Prozent dagegen sind – das entspricht einem Rückgang des Ja-Stimmenanteils von 9 Prozentpunkten. Für die Vorlage spricht sich zum aktuellen Zeitpunkt einzig die Anhängerschaft der Mitte (61 Prozent Ja) aus. Die SVP ist mit 49 Prozent Ja relativ gespalten. Die Anhängerschaften der FDP (31 Prozent Ja), der Grünen (42 Prozent Ja) der SP (45 Prozent Ja) und der GLP (42 Prozent Ja) sprechen sich gegen die Vorlage aus. Ausgeprägt ist auch bei dieser Vorlage der Unterschied nach Sprachregionen. Insbesondere die italienischsprachige Schweiz unterstützt das Anliegen der Initiative. Zusätzlich zeigt sich auch hier, dass je höher der Bildungsgrad und das Einkommen sind, desto tiefer die Zustimmung zur Vorlage ist.

Für die Befürwortenden überwiegen zwei Argumente. Es gebe bisher für die Akteure des Gesundheitswesens keinen Anreiz zum Sparen. Durch die Initiative würden sie dazu gezwungen. Rund ein Drittel ist der Meinung, dass die Prämien nur nachhaltig gesenkt werden können, wenn das Kostenwachstum im Gesundheitswesen eingedämmt werde. Für die Gegnerinnen und Gegner der Initiative überwiegt ein Argument: Der Sparzwang führe zu einem Leistungsabbau in der Grundversicherung und damit zu einer Zweiklassenmedizin – nur wer privat zahlt, erhalte alle Leistungen ohne Wartezeiten.

Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit wohl chancenlos

Als dritte Vorlage kommt die Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit vor das Stimmvolk. Zum aktuellen Zeitpunkt würden 23 Prozent der Stimmenden ein Ja einlegen, 72 Prozent sprechen sich gegen das Anliegen aus und 5 Prozent machen noch keine Angaben zu ihren Stimmabsichten. Die höchste Zustimmung verzeichnet die Vorlage in der Anhängerschaft der SVP, wobei auch hier die Basis die Vorlage mit nur 41 Prozent unterstützt (bei 53 Prozent Nein).

Bei den Befürwortenden überwiegen aktuell zwei Argumente. So soll jeder Mensch selbst entscheiden können, ob und mit welchem Impfstoff er sich oder seine Kinder impfen lassen will und dass die körperliche und geistige Unversehrtheit ein Grundrecht sei, das, anders als heute möglich, auf keinen Fall eingeschränkt werden darf. Bei den Gegnerinnen und Gegnern überwiegt ein Argument: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sei bereits in der Bundesverfassung verankert. Eine Impfung ohne Zustimmung der betroffenen Personen sei bereits heute ausgeschlossen.


Stabile Mehrheit für das Stromgesetz (Mantelerlass)

Die vierte Vorlage, das Bundesgesetz zur Stromversorgung durch erneuerbare Energien, geniesst auch in der zweiten Welle unverändert eine grosse Unterstützung von 64 Prozent Ja (bei 33 Prozent Nein). Damit ist die Zustimmung im Vergleich zur ersten Welle relativ stabil geblieben. Mit Ausnahme der SVP-Anhängerschaft (31 Prozent Ja) sprechen sich zum aktuellen Zeitpunkt alle Parteien für die Vorlage aus.

Für die Befürwortenden überwiegt ein Argument: Der Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien stärke die Versorgungssicherheit und reduziere die Abhängigkeit von ausländischem Öl und Gas. Die Gegnerschaft meint hauptsächlich, dass der Natur- und Landschaftsschutz der Stromerzeugung geopfert werde, da mit dem Mantelerlass praktisch überall auch in geschützten Landschaften gebaut werden dürfe.

 

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